Kreuzbanderkrankungen
23. September 2022Neuer Leiter unserer chirurgischen Abteilung
27. April 2023Liebe Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer,
sicher haben Sie es bereits in den Medien lesen können: ab dem 22.11.22 gilt in den Tierarztpraxen und Tierkliniken eine neue Gebührenordnung. In der sogenannten GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) sind für uns Tierärzte die Preise festgelegt. Wir sind an diese Preisvorgaben gebunden. Für Sie als Tierhalter bedeutet dies, dass sich die Tierarztrechnungen merklich erhöhen werden.
Warum gibt es eine neue Gebührenordnung?
Seit 24 Jahren sind die Preise für Sie als Tierhalter stabil gewesen, denn die letzte Anpassung der GOT fand 1999 statt. In dieser Zeit, haben sich zwar die Preise nicht verändert, wohl aber das Niveau der Tiermedizin. 1999 gab in der Tiermedizin noch kein MRT und auch kein CT – heute gängige Diagnoseverfahren – es gab keine Tiermedizin auf dem Qualitätsniveau der Humanmedizin, wie es heute Standard ist, es gab nicht einmal den Euro als Zahlungsmittel Ihrer Tierarztrechnung.
Die Kosten für den Betrieb einer Tierarztpraxis sind in den letzten Jahren um knapp 22 % teurer geworden. Inflation, Erhöhung der Mieten sowie Erhöhung der Löhne sind einige Gründe dafür. Deshalb wurde 2020 eine Studie erstellt, damit wir Tierärzte rentabel arbeiten können. Auf dieser Studie basiert die neue GOT, die jetzige Energiekrise ist hier noch gar nicht mit eingerechnet worden.
Gerade die Löhne der Mitarbeiter ist für mich persönlich ein Punkt, der mir sehr am Herzen liegt. Ich möchte meinen Tierärzten nach durchschnittlich 5 Jahren Studium und drei Jahren Doktorarbeit ein angemessenes Gehalt zahlen können – für einen knochenharten Job mit Nachtdiensten und Wochenenddiensten. Ganz zu schweigen von unseren TFAs, die uns Tierärzte so sehr unterstützen, und die bisher sogar nach Tarif in den ersten Berufsjahren unter dem jetzigen Mindestlohn bezahlt wurden.
Wie wird die Gebührenerhöhung konkret aussehen?
Damit der Beruf des Tierarztes weiterhin attraktiv und rentabel bleibt, ist eine Anpassung allerhöchste Zeit. Kein Tierbesitzer möchte nämlich – vor allem im Notfall – weite Fahrten bis zur nächsten Praxis in Kauf nehmen. Übrigens: eine Unterschreitung der in der GOT festgelegten Gebühren ist nicht erlaubt. Lässt der Tierarzt aus Kulanz, sprich aus Nächstenliebe zum Tier und zum Tierbesitzer, Rechnungsposten wie z.B. Verbrauchsmaterial weg, zahlt er dies aus eigener Tasche.
Da die GOT keine Behandlungspakete vorgibt, sondern in Einzelposten berechnet wird, ist es schwer, konkrete Kostenbeispiele zu benennen. Eine Untersuchung mit Beratung kostete für Hundebesitzer laut GOT bislang 13,47 Euro bei einfacher Abrechnung, nach der neuen GOT sind 23,62 Euro fällig.
Im europäischen Vergleich sind wir damit noch immer auf einem günstigen Preisniveau.
Was empfehlen wir als Tierärzte Ihnen und Ihrem Tier?
Auch hier lohnt sich ein Blick zu unseren europäischen Nachbarn. In einigen Ländern sind bereits über 70% der Tiere krankenversichert, zudem hat man den Wert von Vorsorgeuntersuchungen erkannt. Wir empfehlen Ihnen daher folgende drei Punkte:
1. Informieren Sie sich schnellstmöglich über eine OP- oder Krankenvollversicherung für Ihr Tier, um finanzielle Folgen von Erkrankungen oder Unfällen aufzufangen.
2. Nehmen Sie regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitschecks für Ihr Tier wahr, wir beraten Sie gerne hierzu.
3. Nehmen Sie die Zahngesundheit Ihres Tieres ernst und vermeiden Sie hierdurch Folgeerkrankungen. Sprechen Sie uns ruhig aktiv darauf an.
Eines bleibt jedoch neben den vielen Änderungen immer gleich: Unser gesamtes Praxisteam ist jederzeit gerne für Sie und Ihre Tiere da.
Ihre
Barbara Rabeling und Team